EStG 1988: § 30 idF BGBl I 2/2001
Durch den Bau eines Gebäudes auf eigenem Grund und Boden entsteht aus der Sicht des § 30 EStG 1988 idF BGBl I 2/2001 kein neues Wirtschaftsgut. Ein Grundstück, das als unbebaut erworben und auf dem sodann ein Haus errichtet wurde, bleibt ungeachtet dessen, dass es nun als bebaut zu gelten hat, dieselbe Sache.