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Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen für Beteiligungserwerbe

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/125ÖStZB 2014, 217 Heft 8 v. 20.4.2014

KStG 1988: § 11

Der Begriff der abzugsfähigen "Zinsen" in § 11 Abs 1 Z 4 KStG ist nicht einschränkend auszulegen und erfasst auch die vor der tatsächlichen Inanspruchnahme des Kredits für Beteiligungserwerbe angefallenen Bereitstellungsgebühren (Kosten, die für die jederzeitige Abrufbarkeit des Kredits zu leisten sind).

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