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Besteuerungszeitpunkt von Insolvenz-Entgelt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/124ÖStZB 2014, 215 Heft 8 v. 20.4.2014

EStG 1988: § 19 Abs 1 Z 2

Beim vorzeitigen Austritt eines AN aus wichtigem Grund (Konkurseröffnung) nach § 25 Abs 1 KO kommt es durch die Fiktion des § 19 Abs 1 EStG zum "sofortigen" Zufließen der "unbedingten" Kündigungsentschädigung (Kündigungsentschädigung für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten) und Urlaubsersatzleistung in dem Monat, in den die Auflösung des Dienstverhältnisses fällt.

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