EStG 1988: §§ 16, 20
Wenn sich ein Politiker wegen der kritischen Medienberichterstattung über seine Rede im Bundesrat mit Rücktrittsforderungen konfrontiert sieht, und daher primär zur Abwehr des "Ämterverlustes" und nicht aus persönlicher Ehrenkränkung gegen den Medieninhaber ein Verfahren nach §§ 6 ff