EStG: § 5
Sind Wertpapiere abseits von spekulativen Erwartungen geeignet, für den Betrieb förderlich zu sein, insb etwa durch (die Finanzierungskosten übersteigende) Erträge einen positiven Beitrag zum Betriebserfolg zu leisten, so kommen sie als gewillkürtes Betriebsvermögen in Betracht, auch wenn die Kursentwicklung im Zeitpunkt ihrer Anschaffung ungewiss ist.