TVAAG: § 9 Abs 4
Soweit der Abgabenschuldner aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen mit der Gemeinde Aufwendungen für die Verkehrserschließung des betreffenden Bauplatzes erbracht hat, sind diese gem § 9 Abs 4 TVAAG bei der Vorschreibung des Erschließungsbeitrages entsprechend zu berücksichtigen.