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Unterbrechung der Verjährung nur durch sachlich zuständige AbgBeh

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/570ÖStZB 2014, 703 Heft 24 v. 15.12.2014

K-LAbgO: § 156 Abs 1

Nach stRsp des VwGH sind nur solche Amtshandlungen geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, die von der sachlich zuständigen AbgBeh zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unternommen werden (vgl ua das Erk vom 23. 1. 2003, 2002/16/0027, ÖStZB 2003/789).

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