K-LAbgO: § 156 Abs 1
Nach stRsp des VwGH sind nur solche Amtshandlungen geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, die von der sachlich zuständigen AbgBeh zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unternommen werden (vgl ua das Erk vom 23. 1. 2003, 2002/16/0027, ÖStZB 2003/789).