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Unzuständigkeit der Referentin zur Entscheidung über Ablehnungsantrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/559ÖStZB 2014, 700 Heft 24 v. 15.12.2014

BAO: § 278

Im Verfahren vor dem UFS steht den Parteien gemäß § 278 Abs 1 BAO das mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl I Nr 97/2002, eingeführte "Recht zu, ein Mitglied des Berufungssenates mit der Begründung abzulehnen, dass einer der im § 76 Abs 1 aufgezählten Befangenheitsgründe vorliegt".

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