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Chiropraktiker - Schätzung anhand Vermögenszuwachses/keine USt-Befreiung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/552ÖStZB 2014, 698 Heft 24 v. 15.12.2014

BAO: § 184 Abs 1

UStG: § 6 Abs 1 Z 19

1) Bei der Schätzung anhand des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind (vgl das Erk VwGH 18. 12. 2008, 2006/15/0158, ÖStZB 2009/199, mwN). Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der AbgPfl nicht aufklären kann, ist die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt; das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Beh nach § 184 Abs 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem ungeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung zu den vom AbgPfl erklärten Einkünften zu bestehen hat (vgl das Erk VwGH 28. 2. 2012, 2008/15/0005, ÖStZB 2013/108, mwN).

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