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Keine Rechtsgeschäftsgebühr bei Hausverlosung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/543ÖStZB 2014, 694 Heft 24 v. 15.12.2014

GebG: § 15 Abs 3, § 33 TP 17 idF vor BGBl I 54/2010

Für die Verlosung einer Liegenschaft können keine Rechtsgebühren für Glücksverträge vorgeschrieben werden, da Rechtsgeschäfte, die unter das GrEStG fallen, gem § 15 Abs 3 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommen sind.

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