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Zustellung an beigegebenen Verteidiger/Fristsetzung an FinStrBeh zwecks Beschleunigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/521ÖStZB 2014, 684 Heft 23 v. 1.12.2014

FinStrG: § 57 Abs 6, § 77 Abs 3

EMRK: Art 6

1) Der nach § 77 Abs 3 FinstrG beigegebene Verteidiger steht hins der Zustellung von Entscheidungen einem bevollmächtigten Vertreter gleich (vgl das Erk VwGH 28. 2. 2013, 2011/16/0230, mwN).

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