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Unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels nicht schädlich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/520ÖStZB 2014, 684 Heft 23 v. 1.12.2014

FinStrG: § 56 Abs 2, § 150 Abs 1, § 152 Abs 1

BAO: § 93 Abs 3 lit b

Gem § 56 Abs 2 FinstrG gelten ua für Erledigungen, soweit das FinStrG nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des dritten Abschnittes der BAO sinngemäß.

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