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€ 33.000,- - Grenze bei Verkürzungszuschlag: unmittelbar nach Abschluss der abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme erstmöglich als Nachforderung festgesetzter Betrag maßgeblich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/517ÖStZB 2014, 682 Heft 23 v. 1.12.2014

FinStrG: § 30a idF BGBl I 104/2010

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