BAO: § 303 Abs 1
Eine über die Bestimmungen der BAO hinausgehende Wiederaufnahme aufgrund eines Urteiles des EGMR gebieten weder die EMRK noch das Unionsrecht (vgl auch den Ablehnungsbeschluss des VfGH vom 21. 9. 2012, B 487/12).
VwGH 24. 1. 2013, 2012/16/0210