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Geschäftsführerhaftung - keine Bescheidaufhebung wegen eingestelltem Verwaltungsstrafverfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/504ÖStZB 2014, 680 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 299

§ 299 Abs 1 BAO räumt dem StPfl ein Antragsrecht auf Bescheidaufhebung ein. Den Aufhebungsgrund bestimmt bei der Aufhebung auf Antrag die betreffende Partei. Sie gibt im Aufhebungsantrag an, aus welchen Gründen sie den B für inhaltlich rechtswidrig erachtet.

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