vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Festsetzung von KommSt - B-Adressierung an "Amt der LReg" statt an "Land NÖ"

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/502ÖStZB 2014, 679 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 293

An der rechtswirksamen Erlassung eines B gegenüber dem Land NÖ ändert der Umstand nichts, dass in Spruch und Zustellverfügung des B als Bescheidadressat das "Amt der LReg" und nicht das Land NÖ bezeichnet wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte