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Überprüfung des (berichtigten) Bescheids bei Rechtsmittel gegen Zulässigkeit der Berichtigung/Begriff des - wirtschaftlichen - Arbeitgebers im Rahmen des DBA-Italien

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/501ÖStZB 2014, 679 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 293

DBA-Italien: Art 15 Abs 2 lit b

1) Ein Berichtigungsbescheid ist mittels Beschwerde vor dem VwGH anfechtbar. Diese kann sich jedoch idR nur gegen die Zulässigkeit der Berichtigung und nicht auch gegen den berichtigten B selbst richten (vgl das Erk VwGH 31. 10. 2000, 95/15/0088, ÖStZB 2001/319).

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