BAO: § 293
DBA-Italien: Art 15 Abs 2 lit b
1) Ein Berichtigungsbescheid ist mittels Beschwerde vor dem VwGH anfechtbar. Diese kann sich jedoch idR nur gegen die Zulässigkeit der Berichtigung und nicht auch gegen den berichtigten B selbst richten (vgl das Erk VwGH 31. 10. 2000, 95/15/0088, ÖStZB 2001/319).