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Schätzung wegen Nichterfassung von Bareinkäufen in Großmarkt in Buchhaltung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/491ÖStZB 2014, 676 Heft 23 v. 1.12.2014

BAO: § 184

Der Bf, der in einem Heim einen kleinen Kiosk mit einem aus Lebensmitteln, Sanitärprodukten und Lesestoff gemischten Warenangebot betreibt, hat bei einem Großmarkt - neben den auf seine Kundennummer lautenden "Rechnungseinkäufen" - auch "Bareinkäufe" getätigt, die nicht in der Buchhaltung erfasst sind. Betreffend dieser "Schwarzeinkäufe" wurden Schätzungen vorgenommen.

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