EStG 1988: § 28 Abs 5 idF vor BGBl 201/1996, § 116 Abs 5
War die Grundvoraussetzung der Vorlage eines Verzeichnisses gemäß § 28 Abs 5 Z 2 EStG 1988 für die Bildung eines steuerfreien Betrages in Wahrheit niemals gegeben, kann es auch nicht zu einer späteren Auflösung steuerfreier Beträge kommen.