EStG 1988: § 25 Abs 1 Z 3 lit d
Eine Rückzahlung von Pflichtbeiträgen von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zählt zwar gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988 zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die Pflichtversicherungsbeiträge verlieren dadurch aber nicht rückwirkend ihre Eigenschaft als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.