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Fehlende Auseinandersetzung der AbgBeh mit Einwendungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/437ÖStZB 2014, 653 Heft 22 v. 25.11.2014

BAO: § 184

Die BerufungsBeh ist verpflichtet, im Rahmen der Begründung des Schätzungsergebnisses auf die für die Schätzung bedeutsamen Behauptungen und Einwendungen des AbgPfl einzugehen (vgl das Erk VwGH 22. 12. 2011, 2010/15/0088, ÖStZB 2013/50).

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