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GrESt bei Übertragung eines erweiterten Fruchtgenussrechtes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/418ÖStZB 2014, 647 Heft 22 v. 25.11.2014

GrEStG: § 1 Abs 2

§ 1 Abs 2 GrEStG lautet:

"§ 1. (2) Der GrESt unterliegen auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten."

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