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Lockerung der Rsp bei auswärtiger Berufsausbildung -keine rechtliche oder sittliche Pflicht zur Finanzierung mehr notwendig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/383ÖStZB 2014, 636 Heft 22 v. 25.11.2014

EStG 1988: § 34 Abs 8

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