EStG 1988: § 34 Abs 8
Ein praxisbezogenes dreijähriges Bachelorstudium (hier: Biologiestudium der Tochter in London in englischer Sprache) ist mit einem um Jahre längeren, stärker wissenschaftsbezogenen Diplomstudium (hier: Studium der Molekularbiologie an der Universität Wien in deutscher Sprache) nicht iSd § 34 Abs 8 EStG 1988 vergleichbar.