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Liebhaberei - Prognose bei Gebäudevermietung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/332ÖStZB 2014, 595 Heft 21 v. 10.11.2014

LVO, BGBl 1993/33 idF BGBl II 1997/358: § 2, § 8 Abs 3

Für die Beurteilung der Ertragsfähigkeit einer Gebäudevermietung ist eine Prognose anzustellen. Gegenstand der Prognose sind aber nicht Wunschvorstellungen des Vermieters, sondern wirtschaftliche Ergebnisse, die bei der gegebenen Bewirtschaftungsart realistischerweise erzielbar sind.

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