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Kein Vorsteuerabzug bei Beteiligung an MwSt-Hinterziehung

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2014/12ÖStZB 2014, 31 Heft 1 und 2 v. 28.1.2014

MwSt

MwStSystRL 2006/112/EG, Art 167

Das Recht auf Vorsteuerabzug setzt voraus, dass der Betreffende ein StPfl iSd RL 2006/112 ist und dass die zur Begründung dieses Rechts angeführten Gegenstände oder Dienstleistungen vom Stpfl auf einer nachfolgenden Umsatzstufe für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet werden und diese Gegenstände oder Dienstleistungen auf einer vorausgehenden Umsatzstufe von einem anderen Stpfl geliefert oder erbracht worden sind. Die Sachverhaltsfeststellung ist Sache des nationalen Gerichts, das ua festzustellen hat, ob die Lieferungen tatsächlich bewirkt worden sind.

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