MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 167, Art 185
1. Erwirbt der Unternehmer gegen Entgelt (inkl USt) ein bebautes Grundstück, um das Gebäude abzureißen, auf dem Grundstück eine Wohnanlage zu bauen und diese sodann für stpfl Umsätze zu nutzen, so steht ihm der Vorsteuerabzug ua für das erworbene Gebäude zu. Der Abriss des Gebäudes führt auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung.