MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 138 Abs 1
1. Die ig Lieferung ist mwstbefreit, wenn der Verkäufer nachweist, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist, und wenn der Gegenstand aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat.