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Keine amtswegige Wiederaufnahme nach Berufung gegen Abweisung der beantragten Wiederaufnahme

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/162ÖStZB 2014, 294 Heft 10 v. 19.5.2014

BAO: § 303

1) Der - nach Ergehen des das ESt-Verfahren abschließenden Abg-B eingetretene - Umstand, dass die EStR eine Änderung erfahren haben, stellt keine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 BAO dar, die die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 1 lit b BAO erfüllen würde.

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