vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Besteuerung eines Rentenlegats

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/131ÖStZB 2013, 235 Heft 9 v. 8.5.2013

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 4, § 29 Z 1

Der Erwerb durch den Erben oder Legatar ist ein unentgeltlicher Vorgang, auch wenn der Erwerber seinerseits mit Legaten belastet wird. Bei letztwillig vermachten Renten trifft den Erben (bzw einen eventuellen Vermächtnisnehmer) daher die Verpflichtung zur Rentenzahlung aus dem Rechtsgrund der Annahme der Erbschaft (bzw der Annahme des Vermächtnisses).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte