VO (EWG) 1992/3887: Art 4, 6, 14
VO (EG, Euratom) 1995/2988/95: 1, 2, 3 Abs 2
1. Die Vorschreibung der Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Kulturpflanzenflächenzahlungen findet ihre Grundlage in unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht. Verfahrensbest, insb die §§ 103 und 104 MOG 1985, waren von der Aufhebung einer Wortfolge im MOG 1985 durch das Erk des VfGH 27. 6. 2011, G 21/07 und V 20/07 nicht betroffen. Sie können daher vom VwGH der Beurteilung eines RückzahlungsB zugrunde gelegt werden.