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Eingabe an AbgBeh mittels E-Mail unwirksam

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/356ÖStZB 2013, 687 Heft 24 v. 20.12.2013

BAO: § 85

BAO: § 86a

Die Einbringung eines Rechtsmittels über den Weg einer einem E-Mail angehängten PDF-Datei entfaltet keine Rechtswirkungen. Eine andere Einbringung als eine schriftliche Eingabe, die etwa persönlich oder durch einen Postdienst bei der Beh abgegeben wird, ist abgesehen von den in FinanzOnline zur Verfügung stehenden Funktionen nur für im Wege eines Telefaxgeräts eingebrachte Anbringen gesetzlich zugelassen.

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