EStG: § 46 Abs 1
Auch für den Fall, dass bei einer sog Nettolohnvereinbarung die LSt vom Arbeitgeber zu Unrecht nicht abgeführt wird, sondern im Haftungsweg bei ihm nachgefordert, aber vom AN nicht ersetzt wird, entfällt für den AN nach § 46 Abs 1 letzter Satz EStG bei seiner ESt-Veranlagung unter Einbeziehung dieser nichtselbstständigen Einkünfte die Anrechnung der LSt.