EStG: § 34 Abs 8
Nach Maßgabe der sportlichen Begabung des Kindes und der wirtschaftlichen Situation der Unterhaltspflichtigen kann durchaus die Verpflichtung bestehen, den Besuch der (nicht im Einzugsgebiet des Wohnorts gelegenen) Golf-Handelsakademie zu finanzieren, sodass der dadurch erwachsende Mehraufwand als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden kann.