EStG: § 3 Abs 1 Z 11
Unter die Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer fallen auch diesen AN rückerstattete Sozialversicherungsbeiträge iSd § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG als nachträgliche Einnahmen aus ihrer begünstigten Auslandstätigkeit.
VwGH 20. 11. 2012, 2008/13/0248