BAO: § 184
Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung. Enthält ein B somit keine nachvollziehbare Begründung für die in Ansatz gebrachten Einnahmen, so ist dieser wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben.
VwGH 31. 7. 2012, 2009/13/0052
BAO: § 184
Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung. Enthält ein B somit keine nachvollziehbare Begründung für die in Ansatz gebrachten Einnahmen, so ist dieser wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben.
VwGH 31. 7. 2012, 2009/13/0052