EStG: § 20 Abs 1 Z 3
Zuwendungen eines Gerichtssachverständigen vor allem von Weinflaschen und dergleichen ua an nichtrichterliche Bedienstete von Gerichten stellen keine abzugsfähigen Ausgaben dar.
VwGH 31. 7. 2012, 2008/13/0069
EStG: § 20 Abs 1 Z 3
Zuwendungen eines Gerichtssachverständigen vor allem von Weinflaschen und dergleichen ua an nichtrichterliche Bedienstete von Gerichten stellen keine abzugsfähigen Ausgaben dar.
VwGH 31. 7. 2012, 2008/13/0069