ErbStG: § 1 Abs 1 Z 1, § 6
DBA-Schweiz (ErbSt): Art 3 Abs 2, Art 4, 5, 6
Die sich für inländische Erben nach § 6 Abs 1 Z 1 ErbStG ergebende Steuerpflicht für einen in Österreich und der Schweiz gelegenen Nachlass wird durch das DBA begrenzt, wobei das Ausmaß dieser Begrenzung davon abhängig ist, ob der Erblasser seinen Wohnsitz iSd Art 3 Abs 2 DBA in der Schweiz oder in Österreich hatte. Im ersten Fall wäre nur das in Österreich gelegene Vermögen nach Art 4 (unbewegliches Vermögen), Art 5 (Betriebsvermögen) und Art 6 DBA (See- und Luftfahrzeuge) in Österreich der ErbSt zu unterziehen. Im zweiten Fall stünde nach Art 7 DBA Österreich das Besteuerungsrecht auf den gesamten Erbanfall, mit Ausnahme der in der Schweiz gelegenen Vermögen nach Art 4 bis 6 DBA zu.