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Kein Familienbeihilfenanspruch bei bloßer Behinderung aufgrund eines Sprachfehlers

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/7ÖStZB 2013, 12 Heft 1 und 2 v. 15.1.2013

FLAG: § 2 Abs 1 lit c, § 8 Abs 6

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