UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 7
GSBG: § 1 Abs 2
Der Begriff "Krankenversicherungsaufwendungen bzw vergleichbare Aufwendungen" im Zusammenhang mit der Beihilfenberechnung nach dem GSBG ist vor dem Hintergrund des Umsatzsteuerrechtes auszulegen. Demzufolge könnten als ersatzfähige Krankenversicherungsaufwendungen (bzw vergleichbare Aufwendungen) nur solche angesehen werden, bei denen eine USt-Belastung des Beihilfeempfängers denkbar ist.