Stmk KanalAbgG: § 2 Abs 3, § 4 Abs 4
1. Der AbgTatbestand für Ergänzungsabg zum Kanalisationsbeitrag nach dem Stmk KanalAbgG verwirklicht sich gem § 2 Abs 3 Stmk KanalAbgG 1955 (auch) im Fall des Zu- und Umbaus erst mit der erstmaligen Benützung der Baulichkeit oder ihrer Teile.