MOG: § 19
AVG § 66 Abs 4
Die Beh hat bei Anwendung des § 19 Abs 3 MOG 2007 bereits im Spruch die bei ihr anhängige Sache abschließend zu erledigen und darf (nur) die konkrete Berechnung eines sich daraus - entsprechend den gleichfalls im Spruch zu machenden eindeutigen Vorgaben - ergebenden Auszahlungsbetrages an Betriebsprämie der Beh erster Instanz vorbehalten (vgl VwGH 10. 10. 2011, 2011/17/0143).