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Vorgabe der Berechnung einer einheitlichen Betriebsprämie durch die Berufungsbeh

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/398ÖStZB 2012, 706 Heft 24 v. 17.12.2012

MOG: § 19

AVG § 66 Abs 4

Die Beh hat bei Anwendung des § 19 Abs 3 MOG 2007 bereits im Spruch die bei ihr anhängige Sache abschließend zu erledigen und darf (nur) die konkrete Berechnung eines sich daraus - entsprechend den gleichfalls im Spruch zu machenden eindeutigen Vorgaben - ergebenden Auszahlungsbetrages an Betriebsprämie der Beh erster Instanz vorbehalten (vgl VwGH 10. 10. 2011, 2011/17/0143).

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