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Versagung des Vorsteuerabzugs wegen nicht formgerechter (Schein)Rechnung trotz Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/309ÖStZB 2012, 572 Heft 20 v. 15.10.2012

UStG 1994: §§ 11 Abs 1 Z 1 und 3, 12 Abs 1

Der Vorsteuerabzug kann dann vorgenommen werden, wenn die Leistung erbracht worden ist und eine formgerechte Rechnung vorliegt. Die Formvorschriften des § 11 Abs 1 Z 1 oder (auch) Z 3 UStG 1994 können auch nicht durch die Berufung auf die Erfüllung von Sorgfaltspflichten ersetzt werden.

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