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Keine Gleichheitswidrigkeit des Anknüpfens der GrSt (hier: GrSt-B) an die historischen Einheitswerte

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2012/244ÖStZB 2012, 475 Heft 17 v. 3.9.2012

B-VG Art 7 Abs 1

GrStG 1955: § 1, § 12, § 19, § 20

BewG 1955: § 51

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