B-VG Art 7 Abs 1
EStG 1988: § 18 Abs 6, § 28
1. In § 18 Abs 6 EStG 1988 werden die Wortfolge "wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und" sowie der letzte Satz dieser Best als verfassungswidrig aufgehoben (mit Ablauf des 31. 12. 2011).