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Anlassfall und Quasi-Anlassfall zu VfGH 30. 9. 2010, G 35/10

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2012/238ÖStZB 2012, 465 Heft 17 v. 3.9.2012

B-VG Art 144 Abs 1

EStG 1988: § 18 Abs 6, § 28

Anlassfall und Quasi-Anlassfall zu VfGH 30. 9. 2010, G 35/10, mit welchem Erk der VfGH in § 18 Abs 6 EStG 1988 die Wortfolge "wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und" sowie den letzten Satz dieser Best als verfassungswidrig aufgehoben hat.

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