AEUV Art 63, 65
EG: Art 56, 58
1. Nach dem seinerzeitigen deutschen Anrechnungssystem war auf die ESt des Dividendenempfängers (natürliche Person) die KSt der ausschüttenden, in der EU ansässigen Ges als Steuergutschrift anzurechnen. Die Steuergutschrift durfte allerdings nur gewährt werden, wenn ein nach dem deutschen Recht erforderlicher Nachweis der auf den Dividenden lastenden KSt erbracht wird. In Fällen, in denen im Inland eine KSt-Vorbelastung nicht berücksichtigt werden kann, ist nämlich eine solche Berücksichtigung auch nicht bei Dividenden vorzunehmen, die von gebietsfremden EU-Ges an Gebietsansässige ausgeschüttet werden.