MWSt-SystRL 2006/112/EG : Art 98, Anh III
Sechste RL 77/388/EWG : Art 12 Abs 3, Anh H
1. Das Königreich der Niederlande hat durch die allg Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferungen von Pferden gegen seine Verpflichtung aus der MWSt-SystRL verstoßen. Anh III Nr 1 erlaubt es einem Mitgliedstaat nicht, auf alle Lieferungen von lebenden Pferden - unabhängig von ihrer Bestimmung - einen ermäßigten MWSt-Satz anzuwenden.