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Österr NoVA nicht Teil der Bemessungsgrundlage der USt

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/218ÖStZB 2012, 422 Heft 14 v. 16.7.2012

MWSt-SystRL 2006/112/EG , Art 78

1. Die österr NoVA knüpft an die Zulassung von Kfz an, wirtschaftlich ist AbgSchuldner der Käufer eines Kfz.

Die Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der MWSt verstößt daher gegen Art 78 der MWSt-SystRL.

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