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Voraussetzungen für Annahme von Missbrauch in der USt

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/214ÖStZB 2012, 413 Heft 14 v. 16.7.2012

Sechste RL 77/388/EWG , Art 2, Art 17, Art 27

MWSt-SystRL 2006/112/EG , Art 2, Art 167, Art 395

1. Wenn eine (nicht vorsteuerabzugsberechtigte) Versicherungsges Investitionsgüter nicht selbst ankauft, sondern von einer Konzernges anmietet, welche die Güter (unter Vorsteuerabzug) kauft, führt diese zu einem Steuervorteil in Form einer Staffelung der Entrichtung der MWSt, also eines Aufschiebens der Steuerschuld. Grundsätzlich läuft dieser Steuervorteil aber den mit der Sechsten RL verfolgten Zielen nicht zuwider. Außerdem führt der Rückgriff auf einen Vermietungsumsatz nicht dazu, dass der auf diesen Umsatz entfallende MWSt-Betrag geringer wäre als jener, der im Fall des Erwerbs dieses Gegenstands entrichtet worden wäre. Allerdings wird das nationale Gericht zu prüfen haben, ob durch die konkreten Vertragsbedingungen gegen die RL verstoßen wird (insb in Bezug auf die Angemessenheit der Höhe der Miete).

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